02.05.2022
Sehr geehrte Besucherinnern und Besucher,
Besucherinnen und Besucher - dazu zählen neben Angehörigen und Zugehörigen auch Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister - dürfen aktuell die Einrichtung nur betreten, wenn ein negativer Antigen-Schnelltest vorgelegt werden kann, der nicht älter als 24 Stunden ist. Dies gilt unabhängig vom Immun- und Impfstatus. Die Einrichtung ist verpflichtet, dies zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Um die Gesetzesänderung in der Einrichtung umzusetzen, die Vorgaben zu erfüllen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie um Unterstützung, indem Sie zu Ihrem Besuch einen aktuellen negativen Testnachweis mitbringen.
Die Testmöglichkeiten und -zeiten in der Einrichtung werden aus gegebenem Anlass den jeweiligen Anforderungen angepasst. In begründeten Ausnahmefällen bitten wir um Rücksprache mit dem jeweiligen Wohnbereich.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung
Sabine Jacobs Anja Schmitz
Einrichtungsleitung Pflegedienstleitung