01.02.2023
Sehr geehrte Angehörige und Zugehörige,
auf Grundlage der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist es ausreichend, wenn Sie vor Ihrem Besuch einen Corona-Selbsttest durchführen. Die Durchführung des Tests ist auf Verlangen gegenüber der Einrichtung zu versichern.
Die Verordnung betont, durch eigenverantwortliches Handeln zu vermeiden, weder sich noch andere einer unangemessenen Infektionsgefahr auszusetzen. Bitte beachten Sie deshalb weiterhin die Hygieneregeln:
- Hände desinfizieren
- Abstand halten
- Tragen einer FFP2-Maske
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Hoferichter und Johanna Bonde
Einrichtungsleitung und Pflegedienstleitung